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Elektrosmog im Hoch- und Niederfrequenz-Bereich
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Hochfrequenz-Strahlen-Smog dringt einerseits von aussen in unsere Wohnungen, auch wenn Türen und Fenster geschlossen sind; andererseits kommen in Wohn- und Geschäftsbereich immer mehr Funkanwendungen zum Einsatz, z.B. Schnurlos-Telefone, Kopfhörer ohne Kabel, Babyfone und WLAN-Stationen für kabellosen Internetzugang. Strahlen dieser Art wirken zu jeder Zeit, pausenlos auf uns ein. Diese Strahlenart ist menschenfremd und deren Folgen nicht voraussehbar. Das Hinterlistige an der Mikrowellenstrahlung (Hochfrequenzstrahlung) besteht darin, dass wir Menschen sie nicht direkt wahrnehmen. | |
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Wird es in Betrieb gesetzt, entsteht zusätzlich zum elektrischen auch ein magnetisches Feld. Magnetfelder durchdringen die meisten Materialien, sie sind in der Ausdehnung kleiner, jedoch in der Intensität grösser als die elektrischen Felder. Eine erhöhte Belastung zeigt sich im Nahbereich von Elektrogeräten, z.B. Haarföhn (nahe am Kopf angewendet), sowie ein Radiowecker (in der Nähe des Schlafplatzes), oder Heizdecken (im Bett) usw. . Die Halogenbeleuchtungen im Niedervolt-Bereich erzeugen extrem starke Magnetfelder. Die Energie-Sparlampen verursachen ein stärkeres Magnetfeld als die normalen Glühlampen. Im Auto haben wir eine erhöhte Magnetfeldbelastung durch die Bordelektronik. | |
Die Glühbirne soll in Zukunft durch Sparlampen ersetzt werden, ein Grund - Energie zu sparen. Welche Nachteile dadurch entstehen wird offensichtlich vernachlässigt. Viele Verbraucher haben mittlerweile ein schlechtes Gewissen, dass sie das gemütliche Licht der Glühlampe eigentlich besser finden und greifen aus ökologischen Gründen stattdessen zur so genannten Energiesparlampe, die damit immer mehr Einzug in die privaten Haushalte findet. Leider ist in der Bevölkerung kein Vertrauen mehr in die eigenen Empfindungen vorhanden, |
da schon seit vielen Jahren
die so genannte Energiesparlampe in einer Art und Weise beworben wird, dass
sich selbst Umweltorganisatoren und Politik davon überzeugen liessen. Die
Energiesparlampen zeigen ebenso viele Nachteile auf, vor allem
beeinträchtigen sie Gesundheit und Leben. Nicht nur, wenn sie
ungemütliches Blaulicht abgeben und ein beengendes Strahlenfeld
abstrahlen, sondern auch deren Entsorgung ist ein unübersehbares Problem.
Dieses Strahlenfeld mag ein weiterer Faktor sein, der den allgemeinen Stress
erhöht. siehe www.lichtbiologie.de |
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Immissionsgrenzwerte stützen sich auf die wissenschaftlich gesicherten und akzeptierten schädlichen Auswirkungen. Es handelt sich beim heutigen Kenntnisstand ausschliesslich um Akutwirkungen, nicht um solche, die Gesundheit und Wohlbefinden auf Lebzeiten garantieren. | ||
Die Festlegung von Grenz- und Empfehlungswerten bei nieder- und hochfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern ist international nach wie vor umstritten. Die WHO stützt sich auf die von der Internationalen Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlen (ICNIRP) festgelegten Werte. Die ICNIRP ist eine private Organisation, in der der grösste Anteil an Mitgliedern Industrie-Vertreter sind. Die Basiswerte, die für die Festlegung der Elektrosmog-Grenzwerte bei Handys benutzt werden, registrieren lediglich Erwärmungseffekte so genannte SAR-Werte, |
nicht aber den informationstechnischen Effekt im Körper, der bereits bei deutlich schwächeren Feldern nachweisbar ist. Leider wird bei solchen Tests das bioenergetische Feld des Menschen in Bezug auf die energetische und psychische Belastbarkeit auf keine Art und Weise mitberücksichtigt. Der Mensch erfährt erst nach und nach die krankmachenden Einflüsse von Elektrosmog, wenn bestimmte Organe schwächer versorgt werden und dadurch bestimmte Funktionen ausfallen. | |
E-Smog wird aus wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gründen bagatellisiert! Die Grenzwerte-Diskussion dient vielfach die Menschen von ihren Wahrnehmungen abzulenken. Für die Summe aller elektromagnetischen Einwirkung auf den menschlichen Körper ist es unmöglich, Grenzwerte festzulegen | ||
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die allerdings über die biologische Beeinflussung von Natur und Mensch nur wenig aussagen. Die biologisch belastenden Frequenzen (Longitudinalwellen oder Tesla-Wellen) sind messtechnisch nicht erfassbar. | |
"Grenzwerte sind nicht nach
medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher und
technischer Machbarkeit!" Schweizerisches Bundesgericht, Urteil 1A 94/200 vom 30.08.2000 |
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